Patienteninfos

   Auslandszahnersatz  






Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten Zahnschmerzen und entschließen sich, die Untersuchung und den möglichen Zahnersatz im Ausland vornehmen zu lassen. Dentalhandelsgesellschaften werben schließlich genügend mit Angeboten zu Schnäppchenpreisen. Außerdem schlagen Sie gleich zwei Fliegen mit einer Klappe, denn das notwendige Übel kann gleich mit einem Urlaub verbunden werden.
Nach zwei oder drei Wochen ist der „Zahnurlaub“ vorbei und Sie sind wieder zu Hause. Nachdem die erste Euphorie des Schnäppchenhandels nach der „Geiz ist geil“-Mentalität verflogen ist, müssen Sie feststellen, so schön wie anfänglich gedacht sind die neuen Zähne doch nicht – aber sie waren billig.

Sie möchten nachträglich Korrekturen an Farbe oder Halt des Zahnersatzes vornehmen lassen?
Fahren Sie dazu wieder in Urlaub?
Wer übernimmt die Reisekosten ins Ausland?
Oder soll ein Zahnarzt und ein Zahntechniker die anfallenden Nachbesserungen zu Hause an Ihrem Wohnort vornehmen?
Wo befindet sich der Gerichtsstand, falls es wegen eines Mangels am im Ausland angefertigten Zahnersatz zu einer Anklage kommen sollte?

>>  lesen Sie weiter